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BVerwG, 28.08.1979 - 2 B 52.79 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 14.05.1979 - VI A 155/76
- BVerwG, 28.08.1979 - 2 B 52.79
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69
Substantiierungspflicht
Auszug aus BVerwG, 28.08.1979 - 2 B 52.79
Das erfordert, daß innerhalb der Beschwerdefrist substantiiert vorgetragen wird, was der Kläger bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte (BVerfGE 28, 17; Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Juni 1974 - BVerwG 2 B 71.73 - und vom 11. Januar 1978 - BVerwG 2 B 10.78 -). - BVerwG, 08.04.1963 - VIII C 41.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 28.08.1979 - 2 B 52.79
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Tatrichter im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nämlich trotz der Inquisitionsmaxime grundsätzlich nicht verpflichtet, eine Beweiserhebung vorzunehmen, die eine anwaltlich vertretene Partei - entsprechend ihrer Mitwirkungspflicht bei der Aufklärung des Sachverhalts - nicht beantragt hat (u.a. Urteil vom 8. April 1963 - BVerwG 8 C 41.61 - [Buchholz 310 § 86 VwGO Nr. 21]). - BVerwG, 19.07.1979 - 4 CB 29.79
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Verletzung des rechtlichen Gehörs - …
Auszug aus BVerwG, 28.08.1979 - 2 B 52.79
Die Beschwerde hätte zudem näher darlegen müssen, daß der Kläger bei dem vom Berufungsgericht gewählten Verfahren gehindert gewesen sei, sich ausreichend rechtliches Gehör zu verschaffen (Beschluß vom 19. Juli 1979 - BVerwG 4 CB 29.79 -). - BVerwG, 11.01.1978 - 2 B 10.78
Begriff der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Revisionsverfahren - …
Auszug aus BVerwG, 28.08.1979 - 2 B 52.79
Das erfordert, daß innerhalb der Beschwerdefrist substantiiert vorgetragen wird, was der Kläger bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte (BVerfGE 28, 17; Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Juni 1974 - BVerwG 2 B 71.73 - und vom 11. Januar 1978 - BVerwG 2 B 10.78 -).